Schulinterne Vereinbarungen über die Grundzüge der Leistungsbewertung im Fach Englisch
Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.
Leistungsbewertung weiterhin im Wesentlichen auf die kriteriengeleitete Beobachtung im Unterricht. Hinzu kommen folgende Leistungsüberprüfungen:
- Eine Lerndokumentation Show what you can do im Lehrwerk, welche die Entwicklung der Kompetenzen erfasst.
- Schriftliche Lernzielkontrollen zu den einzelnen Themen des Unterrichts, die entweder digital oder analog abgelegt werden können.
- die Überprüfung der Sprechfähigkeit über ein Paar- oder Gruppengespräch, in Form vorbereiteter Rollenspiele. Die dort gestellten Aufgaben decken konkrete kommunikative Funktionen in einer konkreten, kindgerechten Situation ab. Den kommunikativen Leistungen der Aussagen wird dabei größeres Gewicht beigemessen als der Korrektheit (fluency before accuracy).
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle Bereiche des Faches, wobei die Schwerpunkte Hörverstehen und Hör-Sehverstehen, Leseverstehen und Sprechen vorrangig berücksichtigt werden. Die Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, Spontaneität und Verständlichkeit sowie Verfügbarkeit über elementare Redemittel sind hier entscheidende Kriterien. Das Kriterium der sprachlichen Richtigkeit wird nicht außer Acht gelassen, aber zurückhaltend gewichtet.
Der Schwerpunkt Orthografie fließt nicht in die Leistungsbewertung ein.
Aspekte der Leistungsbewertung im Bereich sonstige Leistungen im Unterricht
Kompetenzerwartungen (Fähigkeiten/ Fertigkeiten) mit Bewertungskriterien
Hörverstehen/ Hörsehverstehen
- nonverbal auf Anweisungen reagieren, Total Physical Response (TPR)
- auf Gehörtes sprachlich reagieren
- erfasst den Inhalt von Texten/ Geschichten
Sprachproduktion
- Nachsprechen (Imitation)
- Gelerntes aus der Erinnerung wiedergeben (Reproduktion)
- freies Sprechen, spontan sprachlich reagieren (Produktion)
Leseverstehen
- bekannte Wortbilder wiedererkennen
- bekannte Wortbilder wiedererkennen und klanglich korrekt wiedergeben
Schreiben
- einzelne Wörter und kurze Sätze nach Vorlage richtig abschreiben
- kurze Sätze/Texte nach einer Vorlage ergänzen oder verändern
Weitere Kriterien
- Sprachmittlung
- Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln (Aussprache, Intonation, Wortschatz, Redemittel)
2. Schriftliche Leistungsüberprüfung
Die schriftlichen Lernzielkontrollen können digital oder analog gestellt werden. Es werden pro Schuljahr mindestens 4 und höchstens 8 Überprüfungen durchgeführt. Einzelne Unterrichtsthemen dürfen dabei zu einer Überprüfung zusammengefasst werden. Es ist dabei darauf zu achten, die Lernzielkontrollen gleichmäßig auf beide Halbjahre aufzuteilen. In jeder Lernzielkontrolle werden die Kompetenzen Hörverstehen/Hörsehverstehen, Lesen und Schreiben abgefragt. Die Lernzielkontrollen werden mit dem Smileysystem bewertet. Die Rückmeldung an SchülerInnen und Erziehungsberechtigte erfolgt entweder unter der Lernzielkontrolle oder mit dem Rückmeldebogen der Schule.
| Bewertungsgrundlage für schriftliche Lernzielkontrollen | |
| Smileybewertung | Erreichte Punktzahl in % |
| 100 % – 95 % | |
| 94,9 % – 65 % | |
| 64,9 % – 50 % | |
| 49,9 % – 0 % | |
Grundlage der Leistungsbewertungen sind alle vom Kind erbrachten Leistungen.
Die Mitarbeit im Unterricht (Hörverstehen, Sprachproduktion, Leseverstehen, Schreiben und Weitere Kriterien) fließt mit ca. 60 % in die Note ein.
Der Beurteilungsbereich der schriftliche Arbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln) umfasst dementsprechend ca. 40% der Note.